Ja zur Stadtbücherei im Pfleghof

Wahlbenachrichtigungen werden jetzt zugeschickt EZ vom 04.01.2019

Esslingen Wichtige Informationen rund um den Bürgerentscheid zum
Standort der Stadtbücherei – EZ-Forum am 4. Februar


Von Christian Dörmann


ESSLINGEN. Soll die Esslinger Stadtbücherei in einem modernisierten und erweiterten Bebenhäuser
Pfleghof bleiben, oder aber in einen Neubau an der Küferstraße umziehen? Um
diese Frage geht es am 10. Februar während eines Bürgerentscheides. Dazu werden in
diesen Tagen an alle rund 70 000 abstimmungsberechtigte Bürgerinnen und Bürger die
Wahlbenachrichtigungen verschickt.


Im Grunde genommen funktioniert ein Bürgerentscheid – es ist der erste seiner Art in
Esslingen überhaupt – wie eine Bürgermeisterwahl. Die Wahlbenachrichtigung kommt
per Post ins Haus und das muss bis zum 19. Januar erledigt sein. Wer bis zu diesem Zeitpunkt
keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich beim Wahlamt erkundigen, ob er
ins Wählerverzeichnis eingetragen worden ist. Auf der Wahlbenachrichtigung gibt es den
Hinweis, ob das Wahllokal barrierefrei ist oder nicht. Sofern erforderlich, kann auch in
einem anderen Wahllokal mit Wahlschein abgestimmt werden.

Unter der Adresse www.esslingen.de/wahlen

findet sich eine Liste mit allen Wahllokalen und Informationen zur Barrierefreiheit.
Jeder, der mit einem Wahlschein in einem beliebigen Esslinger Wahllokal oder per Briefwahl
abstimmen möchte, muss rechtzeitig einen Antrag stellen. Hierzu gibt es diese
Möglichkeiten: Die Wahlbenachrichtigung enthält auf der Rückseite den Antrag. Dieser
muss ausreichend frankiert an das Wahlamt zurückgesendet werden. Die Antragstellung
ist aber auch schnell und einfach online möglich. Unter www.esslingen.de findet sich ein
Online-Antrag, der von heute an bis Donnerstag, 7. Februar 2019, um 11 Uhr, aktiv ist.
Erforderlich ist die Eingabe der Wählernummer und Wahlbezirksnummer, die auf der
Wahlbenachrichtigung vermerkt sind. Der Antrag kann zudem per E-Mail unter wahl06.01.19,
20)11 amt@esslingen.de gestellt werden. Anzugeben sind die personenbezogenen Daten
(Name, Vorname, Geburtsdatum, Meldeanschrift).


Bei der Briefwahldienststelle kann man den Antrag auch persönlich stellen. Die Unterlagen
werden dort sofort ausgegeben und wer möchte, kann gleich wählen. Dafür steht
eine Wahlkabine zur Verfügung. Rechtlich nicht zulässig ist es, den Antrag telefonisch zu
stellen. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Tag der Abstimmung,
nämlich bis Sonntag, 10. Februar 2019, 18 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sein.
Das Wahlamt mit der Briefwahldienststelle befindet sich nicht wie bei anderen Wahlen
üblich im Alten Rathaus, sondern im Ordnungs- und Bürgeramt in der Beblingerstraße 3,
im Erdgeschoss (Zimmer 3 und 4 – barrierefrei). Bei Fragen ist das Wahlamt telefonisch
erreichbar unter 07 11/35 12-33 46 oder unter 07 11/35 12-22 48.

Die Briefwahldienststelle erreicht man unter der Nummer 07 11/35 12-21 88.
Ebenfalls in diesen Tagen wird an alle Esslinger Haushalte eine Informationsbroschüre
zum zukünftigen Standort der Stadtbücherei verteilt. Darin sind Stellungnahmen von
Oberbürgermeister Jürgen Zieger, der Initiative Bürgerbegehren Stadtbücherei und des
Gemeinderates zu lesen. Die Informationsbroschüre sowie alle wichtigen Informationen
zu den Modalitäten der Wahl stehen auch auf der Homepage der Stadt Esslingen unter
www.esslingen.de .


Die Briefwahldienststelle ist vom 14. Januar an zu diesen Zeiten geöffnet: Montag von
7.30 bis 12 Uhr, Dienstag von 7.30 bis 18 Uhr, Mittwoch von 7.30 bis 12 Uhr, Donnerstag
von 7.30 bis 18 Uhr, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr, Samstag von 10 bis 12 Uhr, Freitag, 8. Februar,
von 7.30 bis 18 Uhr.


Am 10. Februar findet von 18 Uhr an im evangelischen Gemeindehaus am Blarerplatz in
der Franziskanergasse 4 eine öffentliche Präsentation der Ergebnisse aus den einzelnen
Wahlbezirken statt.


Am 4. Februar beginnt um 19.30 Uhr im Gemeindehaus am Blarerplatz ein EZ-Forum mit
OB Jürgen Zieger, Klaus Hummel (Mitinitiator des Bürgerentscheids), Sylvia Greiffenhagen
(Vorsitzende des Fördervereins der Bücherei) und Kirsten Wieczorek (Fachstelle öffentliches
Bibliothekswesen).


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