Briefwahl

Am 10. Februar 2019 findet der Bürgerentscheid zum Standort der Stadtbücherei statt. Anfang Januar erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung sowie eine Informationsbroschüre.
Der Bürgerentscheid wird im Wesentlichen wie eine Bürgermeisterwahl durchgeführt mit den üblichen wahlrechtlichen Abläufen. Dementsprechend werden ab Anfang Januar 2019 an alle rund 70.000 zur Abstimmung berechtigten Bürgerinnen und Bürger die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Diese müssen bis spätestens 19.01.2019 zugestellt sein. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich beim Wahlamt erkundigen, ob er ins Wählerverzeichnis eingetragen wurde.

In der Wahlbenachrichtigung ist der Hinweis enthalten, ob das Wahllokal rollstuhlgerecht oder nicht barrierefrei ist. Wenn erforderlich, kann in einem anderen geeigneten Wahllokal mit Wahlschein gewählt werden. Unter www.esslingen.de/wahlen ist eine Liste eingestellt mit allen Wahllokalen und den Informationen zur Barrierefreiheit

Jeder, der mit einem Wahlschein in einem beliebigen Wahllokal in Esslingen oder per Briefwahl abstimmen möchte, muss rechtzeitig einen Antrag stellen. Hierzu gibt es folgende Möglichkeiten.

Die Wahlbenachrichtigung enthält auf der Rückseite einen entsprechenden Antrag. Dieser ist ausreichend frankiert an das Wahlamt zurückzusenden. Die Antragstellung ist schnell und einfach auch online möglich. Unter www.esslingen.de ist hierfür ein Online-Antrag vorhanden, der ab 03.01.2019 bis Donnerstag, 07.02.2019, 11:00 Uhr, aktiv ist. Erforderlich ist die Eingabe der Wählernummer und Wahlbezirksnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt sind. Der Antrag kann zudem per E-Mail unter wahlamt@esslingen.de gestellt werden. Anzugeben sind die personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und die Meldeanschrift). Bei der Briefwahldienststelle kann man den Antrag auch persönlich stellen. Die Unterlagen werden dort sofort ausgegeben und wer möchte, kann mit den Briefwahlunterlagen auch gleich wählen. Hierfür steht eine Wahlkabine zur Verfügung.
Rechtlich nicht zulässig ist die telefonische Antragstellung.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Sonntag der Abstimmung, 10.02.2019, bis 18:00 Uhr beim Wahlamt eingehen.
Das Wahlamt mit der Briefwahldienststelle befindet sich nicht wie bei anderen Wahlen üblich im Alten Rathaus, sondern im Ordnungsamt/Bürgeramt, Beblingerstraße 3, Erdgeschoss, Zimmer 3+4 (barrierefrei).

Die Briefwahldienststelle ist ab 14.01.2019 zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag: 07:30 – 12:00
Dienstag: 07:30 – 18:00
Mittwoch: 07:30 – 12:00
Donnerstag: 07:30 – 18:00
Freitag: 07:30 – 12:00
Samstag: 10:00 – 12:00
Freitag, 08.02.2019: 07:30 – 18:00