Bürgerentscheid

Nach der Prüfung des Bürgerbegehrens durch den Gemeinderat, leitet dieser die Durchführung des Bürgerentscheids ein. Der Ablauf des Bürgerentscheids selbst ähnelt dem einer Kommunalwahl. Die Frage, die sich auf dem Stimmzettel des Bürgerentscheids befindet, muss so formuliert sein, dass sie von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann.

Die gestellte Frage wird in dem Sinne entschieden, indem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde. Diese Mehrheit muss mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten betragen.

Ein Bürgerentscheid hat die gleiche Wirkung wie ein Beschluss des Gemeinderats. Er kann allerdings innerhalb von drei Jahren durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.

Wer ist wahl- und unterschriftsberechtigt?

Berechtigt zur Unterschrift oder Wahl ist jeder Deutsche oder Bürger der Europäischen Union, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 3 Monaten seinen Hauptwohnsitz in Esslingen hat.

Mitwirken

Die Bücherei im Pfleghof braucht Sie!

Eine Bücherei bietet ihren Besuchern ein vielfältiges Angebot. Genauso vielseitig ist die Unterstützung, welche die Initiative Ja zur Stadtbücherei im Pfleghof benötigt. Werden Sie Teil eines großartigen Teams von Freiwilligen und engagieren sie sich für den Erhalt der Stadtbücherei im Bebenhäuser Pfleghof. Ob Organisieren von Informationsveranstaltungen, Plakatieren, Verteilung von Infomaterial oder jede andere Mitarbeit für den Bürgerentscheid – wir brauchen Sie!

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Buchladen Die ZeitGenossen
Strohstraße 28
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