Was ist ein Bürgerbegehren und wie läuft es ab
Die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene ist in Deutschland zumeist als zweistufiges Verfahren konzipiert. Das Bürgerbegehren (1. Stufe) gilt dabei als Antrag auf die Durchführung eines Bürgerentscheids (2. Stufe).
Im Falle der Stadtbücherei bedeutet dies, dass die Initiative bis zum 19. September 2018 etwa 6000 Unterschriften benötigt. Nach der Prüfung des Bürgerbegehrens durch den Gemeinderat, leitet dieser die Durchführung des Bürgerentscheids ein. Der Ablauf des Bürgerentscheids selbst ähnelt dem einer Kommunalwahl. Die Frage, die sich auf dem Stimmzettel des Bürgerentscheids befindet, muss so formuliert sein, dass sie von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann.
Die gestellte Frage wird in dem Sinne entschieden, indem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde. Diese Mehrheit muss mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten betragen.
Ein Bürgerentscheid hat die gleiche Wirkung wie ein Beschluss des Gemeinderats. Er kann allerdings innerhalb von drei Jahren durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.
Wer ist wahl- und unterschriftsberechtigt?
Berechtigt zur Unterschrift oder Wahl ist jeder Deutsche oder Bürger der Europäischen Union, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 3 Monaten seinen Hauptwohnsitz in Esslingen hat.